Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 06.02.2025
Bauanträge
- Antrag auf Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes als Ersatzneubau des bestehenden Stadels in Höhenstetten 8, Fl-Nr. 1250 Gem. Palling
- Antrag landwirtschaftl. Lager-/Technikräumen zum trocknen u. lagern v. Holzhackgut, sowie Anbau einer Holzhackgutheizung für die zentrale Wärmeversorgung, Grafetstetten 2, Fl-Nr. 1486 Gem. Freutsmoos
- Antrag auf Anbau an das bestehende Einfamilien-Wohnhaus zur Gewinnung zusätzlicher Wohnfläche, Höhenstetten 3, Fl-Nr. 1387/3 Gem. Palling
- Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden ehemaligen Rinderstalles in Lagerflächen für einen Gewerbebetrieb, ohne produzierende Arbeiten mit Erdgeschoss des Gebäudes, Fl.-Nr. 292 Gem. Kirchberg
- Antrag auf Nutzungsänderung im Speicher, Einbau eines Jugendraumes und Einbau der dazugehörigen Treppe im Dachgeschoss des bestehenden Dorfgemeinschaftshauses, Brünning 100
Bauleitplanung Nachbarkommune
Beteiligung Träger öffentlicher Belange durch die Stadt Tittmoning zu folgenden Bauleitplanverfahren:
- Aufstellung Bebauungsplan Nr. 2.14 "Huberhof - Ollerding" mit integriertem Grünordnungsplan i.d.F. v. 06.12.2024
- 53. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Ollerding) i.d.F. v. 06.12.2024
Der Gemeinderat sah keine Erforderlichkeit, zu den o. g. Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme abzugeben.
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan sowie Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028
Der Gemeinderat Palling genehmigte für die Gemeinde Palling:
- den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028
- die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Ebenso genehmigte der Gemeinderat für die Pfarrer Heringer’sche Kindergartenstiftung:
- den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028
- die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Reduzierung von Bauhürden
Gemeindliche Initiative zur Fortentwicklung des Denkmalschutzgesetzes
In der Gemeinde Palling gibt es einige erhaltenswerte Baudenkmäler. In vielen dieser Baudenkmäler könnte zeitgemäßer Wohnraum geschaffen werden. Allerdings verhindern die Bestimmungen des Denkmalschutzes, dass diese Denkmäler entsprechend saniert werden können.
Die bautechnischen Vorgaben des Denkmalschutzes sind so hoch, dass sich die meist privaten Eigentümer eine zeitgemäße Sanierung nicht leisten oder aufgrund der hohen rechtlichen und technischen Anforderungen nicht umsetzen können.
Der Gemeinderat beschloss, den Bayerischen Gemeindetag als Spitzenverband der Gemeinden, mit einem Schreiben um eine entsprechende Initiative zur Abschaffung oder zumindest Erleichterung von Bauhürden zu schaffen.
Altablagerung Allerding
Mit Bescheid vom 18.12.2024 hat das Landratsamt Traunstein die Durchführung einer Detailerkundung für die Altablagerung in der ehemaligen Hausmülldeponie „Allerding“ angeordnet. Eine Kostenschätzung aus dem Jahr 2023 zur Durchführung der Detailuntersuchung beläuft sich auf 122.016,65 € (brutto).
Der Gemeinderat beschloss, für die Altablagerung im Bereich Allerding eine Detailuntersuchung durchführen zu lassen und die erforderlichen Zuschussanträge zu stellen. Sobald die haushalts- und förderrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann das Vergabeverfahren für die Durchführung der Detailuntersuchung durchgeführt werden. Zunächst soll außerdem eine weitere Ursachenforschung zur Deponie betrieben und geklärt werden, welche Stoffe gelagert wurden.
Straßensanierung Lampertsham und Oberroidham
Die Angebote für die Straßensanierung Lampertsham und Oberroidham liegen vor und wurden vom Ingenieurbüro Ing Traunreut GmbH geprüft und bewertet.
Nach dem Vergabeverfahren fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass die Firma Max Streicher GmbH & Co. KG aus Altenmarkt als wirtschaftlichster Bieter die Zuschläge für die Straßensanierung Lampertsham (Los 1) und Oberroidham (Los 2) erhält.
Sicherheitskonzept für den Bereich "Brünninger Dorfweiher"
Die Brünninger Dorfweiher müssen vom Eigentümer oder vom Pächter so geschützt werden, dass es zu keinen sog. Ertrinkungsunfällen kann. Diese sog. „Verkehrssicherungspflicht“ gilt für die Dorfweiher genauso, wie für private Gartenteiche oder Fischweiher. Bei den Dorfweihern kommt erschwerend hinzu, dass in unmittelbarer Nachbarschaft das Dorfgemeinschaftshaus befindet, in dem sich z.B. eine Krabbelgruppe mit kleinen Kindern aufhält oder es zu Veranstaltungen kommt, bei denen ebenfalls kleine Kinder oder andere Nichtschwimmer anwesend sind.
Bei den Dorfweihern kommt erschwerend hinzu, dass es sich hierbei um künstlich angelegte Gewässer mit schnell abfallendem Ufer handelt. Für Kleinkinder, die hier ins Wasser stürzen, ist das eine ernstzunehmende Gefahr, der Rechnung getragen werden muss.
Zur Sicherung der Weiher wären diese grundsätzlich einzuzäunen. Die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Weiher könnte die Einzäunung verhindern und wäre wohl auch wirtschaftlicher.
Der Gemeinderat hat keinen Beschluss gefasst, sondern zurückgestellt. Da die Verkehrssicherungspflicht damit immer noch nicht erfüllt ist, wird die zeitnahe neuerliche Behandlung des Themas erforderlich werden.
Neuerlass der Marktsatzung
Die bisherige „Satzung über die Märkte der Gemeinde Palling (Marktsatzung)“ war seit dem Jahr 2014 unverändert in Kraft. Die seither im Marktbetrieb gemachten Erfahrungen machen eine geringfügige Anpassung der Satzung erforderlich. Als gravierendste Änderung der Satzung ist zu nennen, dass das unberechtigte Zurücklassen von Müll durch Marktvieranten zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Die „Satzung über die Märkte der Gemeinde Palling (Marktsatzung)“ wird nach Gemeinderatsbeschluss neu erlassen und tritt am 01.03.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung über Märkte der Gemeinde Palling (Marktsatzung)“ vom 25.07.2014 außer Kraft.
Neuerlass der Jahrmarktgebührensatzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Jahrmarktes der Gemeinde Palling (Jahrmarktgebührensatzung) war seit 25.07.2014 in Kraft. Seither gelten auch die Benutzungsgebühren, die die Marktfieranten an die Gemeinde zu entrichten haben. Eine angemessene Anpassung der Benutzungsgebühren empfiehlt sich, um der allgemeinen Kostensteigerung Rechnung zu tragen. Insbesondere muss auch die Versorgung der Marktstände mit Strom geregelt werden. Die Benutzungsgebühren liegen trotz Anpassung immer noch unter den Gebühren, die durchschnittlich bei vergleichbaren Jahrmärkten erhoben werden.
Die „Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Jahrmarktes der Gemeinde Palling (Jahrmarktgebührensatzung)“ wurde ebenfalls neu erlassen und tritt am 01.03.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Jahrmarktgebührensatzung vom 25.07.2014 außer Kraft.
Siehe „Amtliche Bekanntmachungen“
Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters ab der Amtsperiode 2026
Aus dem Gemeinderat wurde der Antrag gestellt, dass der Erste Bürgermeister als kommunaler Wahlbeamter hauptamtlich sein soll. Die Besoldungsgruppe wäre dann A15, was einem Brutto-Jahresgehalt von ca. 110.000 Euro entspricht. Im Vergleich dazu beträgt die Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters (sog. Ehrenbeamter) zwischen 53.500 € und 72.225 € jährlich.
Der Gemeinderat beschloss:
Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Palling wird ab der Amtsperiode 2026 (01. Mai 2026) berufsmäßiger Bürgermeister. Die „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ ist entsprechend zu überarbeiten und zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bezüglich der Argumente, die zur letztlichen Entscheidung führten, wird auf die Berichterstattung der örtlichen Medien verwiesen.
Bekanntgaben
- Genehmigung durch Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern v. 22.11.2024 zur Verlängerung des Hauptbetriebsplanes für die Errichtung des Sammelbohrplatzes „Palling Nord“ und Abteufen der Bohrungen „Palling Th1 bis Th6“ am Standort Allerding bis zum 30.11.2026.
- Genehmigung Bauvorhaben durch das Landratsamt Traunstein für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit je 5.560 kW durch die Dr. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1339/2 Gem. Stein an der Traun in Traunreut mit Bescheid v. 18.12.2024.
- Erweiterung Mobilfunkdienste: Gemäß der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern informiert die Deutsche Telekom über die geplante Diensterweiterung an folgendem Mobilfunkstandort: Polsing, Geplanter Dienst: 5G
- Neubau Umspannwerk 110kV-Erdkabelleitung-Verlegung zwischen Oberroidham – Gengham - Aufschlussarbeiten GWM Das VTG GmbH Ingenieurbüro wurde durch die Bayernwerk Netz GmbH für die technische und genehmigungsrechtliche Planung für den Neubau der 110kV-Erdkabelleitung östlich von Palling beauftragt. Sie informieren darüber, dass die Aufschlussarbeiten entlang der aktuell geplanten Trasse sowie die Errichtung der Grundwassermessstelle (unterflur) östlich von Unterhafing, am Rand des Kreuzungsbereichs in Richtung Oberhafing, im Straßenbankett, derzeit ab Anfang der KW 8 vorgesehen sind.