Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 08.08.2024

Zwischenbericht zum Haushalt 2024 der Gemeinde Palling

Die Verwaltung gab dem Gemeinderat in der Augustsitzung einen kurzen Überblick über die Haushaltsentwicklung in der ersten Jahreshälfte und stellte Zwischenbericht zum Haushalt 2024 vor.

 

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Im Haushaltsjahr 2024 entstehen bei den BayKiBiG-Zuschüssen an die Kindertageseinrichtungen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 143.184 €.

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 war es erforderlich, die benötigten Mittel für die Zuschüsse an die Kindertageseinrichtungen zu schätzen. Dies liegt daran, dass zu diesem Zeitpunkt weder der Basiswert für den Abschlag 2024 noch für die Endabrechnung 2023 vorliegt. Zudem stehen die tatsächlichen Kinderzahlen, Buchungszeiten und Gewichtungsfaktoren noch nicht abschließend fest. Diese Ungewissheiten erschweren eine genaue Mittelplanung. Die überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar. Die Deckung wird gewährleistet durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, den Schlüsselzuweisungen und den Zinseinnahmen sowie durch Minderausgaben bei den städtebaulichen Planungskosten.

Der Gemeinderat bewilligte die überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 46400.70000 (Zuschüsse BayKiBiG an Kindertageseinrichtungen) in Höhe von 143.184 €.

 

Erschließung „Oberweißenkirchen Nord“

Die Angebote für die Erschließung des Baugebiets Oberweißenkirchen Nord, Straßenbau und Kanalbau wurden vom Ingenieurbüro ing Traunreut GmbH geprüft und bewertet. Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Matthäus Oppacher & Sohn aus Taching, zu erteilen.

 

Errichtung einer Trafostation in Oberweißenkirchen

Die Gemeinde hatte für den Standort Oberweißenkirchen noch darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche gemeindlichen Grundstücke sie für die Errichtung von Trafostationen zur Verfügung stellt.

Der Gemeinderat stimmte einer Verlegung der Trafostation auf dem südlichen Grundstückseck des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 172/4 Gem. Kirchberg zu, sofern sichergestellt ist, dass andere öffentliche Infrastruktur (Straßenentwässerung, Schulbuswartehäuschen, etc.) nicht beeinträchtigt werden. Die Bayernwerke sollen die Kosten komplett übernehmen oder die Details mit den Anliegern verhandeln.

 

Entschlammung Erdklärbecken 2 Freutsmoos

Am 18.06.2022 wurde der Gemeinde Palling die wasserrechtliche Erlaubnis für die Erdklärbecken in Freutsmoos erteilt. In Absprache mit den Wasserrechts- und Naturschutzbehörden wurde 2022/2023 aus Gründen des Biotop-Schutzes nur das nördliche Becken geräumt. Für das südliche Becken wurde eine Räumung bis zum 31.12.2024 festgesetzt. Die erforderlichen Vorarbeiten sind nun abgeschlossen, so dass mit der Ausschreibung begonnen werden kann. Die Angebote für die Entschlammung Erdklärbecken 2 Freutsmoos liegen vor und wurden vom Ingenieurbüro ing Traunreut GmbH geprüft und bewertet.

Wirtschaftlichster und einziger Bieter nach Prüfung ist die Firma Zosseder GmbH aus Eiselfing, die auch bereits die Entschlammung des Erdklärbeckens in Freutsmoos sowie das in Palling übernommen hat. Der Gemeinderat erteilte daher den Auftrag für die Entschlammung des Erdklärbeckens 2 in Freutsmoos an die Fa. Zosseder.

 

Sanierung Tartanbahn – Erneuerung Laufbahn

Die Angebote für die Sanierung der Tartanbahn liegen vor und wurden von den Landschaftsarchitekten Mühlbacher und Hilse aus Traunstein geprüft und bewertet. Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma arena Sportbodensysteme aus Herford, die den Zuschlag für die Sanierung der Tartanbahn, Erneuerung Laufbahn, erhält.

 

Sanierung und Erweiterung des Kath. Kindergartens Palling - Nachtrag Heizungsbauer

Die Firma Harrer hat für die Heizungsbauarbeiten drei Nachträge in Höhe von gesamt 9.641,13 € gestellt. In diesen Nachträgen sind technisch notwendige Aufgaben sowie die Optimierung der Wärmepumpe aufgeführt.

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt – in der nächsten Sitzung im September soll das Ingenieurbüro Brundobler eine Stellungnahme abgeben und die Erforderlichkeit der Nachträge erläutern.

 

Baumaßnahme Kindergarten

Im Bestandsgebäude des katholischen Kindergartens kommt es seit vielen Jahren zu regelmäßigen Feuchtigkeitseintritten über die Außenmauern. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen soll deshalb das Bestandsgebäude nicht nur energetisch gedämmt, sondern auch wirksam abgedichtet werden. Deshalb wird es aus baufachlicher Sicht dringend für erforderlich gehalten, den alten Estrich im Bestandsgebäude bereits jetzt zu entfernen. Auf diese Weise kann die Zeit, insbesondere wegen der ergiebigen Herbst- und Winter-Niederschläge, bis zur Entkernung des Bestandsgebäudes genutzt werden, mögliche weitere Feuchtigkeitseintritte zu lokalisieren und bei Bedarf zu beheben.

Der Gemeinderat erteilte sein Einverständnis zur Vorziehung des Gewerks „Rückbau des Estrichs im Bestandsgebäude“ und ermächtigte der Ersten Bürgermeister, das Vergabeverfahren durchzuführen und die Auftragserteilung vorzunehmen.

 

Brandschutz im Grundschulgebäude

Die Erforderlichkeit von baulichen Maßnahmen im Brandschutz der Grundschule ist bekannt. Im Juli fand diesbezüglich ein Gespräch mit der Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Traunstein statt. Nachdem sich die Nutzung des Schulhauses mittlerweile – insbes. auch durch die Etablierung der Kindertageseinrichtung „Schulgeister“ verändert hat, wurde vom Landratsamt und auch den beteiligten Planern eine baurechtliche Nutzungsänderung für erforderlich gehalten.

Nach derzeitigem Kenntnisstand der Brandschutzplanung ist dabei mit ca. 100.000 Euro Kostenaufwand zu rechnen, um insbesondere 5 Brandschutztüren und einige weitere Schwachstellen (z. B. zu klein dimensionierte Notausstiege) in den Fluren auszutauschen.

Der Gemeinderat ermächtigte den Ersten Bürgermeister, die erforderlichen Schritte zur Erlangung der Nutzungsänderung und der damit verbundenen baulichen Maßnahmen einzuleiten. Die Beschaffung der Brandschutztüren kann somit eingeleitet und deren Einbau vorbereitet werden.

 

Schulweg- und Verkehrssicherheit in Polsing

Am südlichen Ortsende von Polsing (Fahrtrichtung Traunstein) wurden in mehreren verdeckten Verkehrsmessungen festgestellt, dass die aus Richtung Traunstein kommenden Fahrzeuge mit oftmals überhöhter Geschwindigkeit in den Ort einfahren und erst innerorts die vorgeschriebene Geschwindigkeit erreichen. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge auf Höhe der Bushaltestelle die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h noch oftmals überschreiten. Dies macht eine entsprechende Absicherung der Haltestelle erforderlich. Nach verkehrspolizeilicher Einschätzung ist die Installation einer festen Geschwindigkeitsbeeinflussungs-Anlage hier notwendig und zielführend, die Bushaltestelle entsprechend abzusichern. Die durchgeführten Messungen haben in einem Testlauf ergeben, dass diese Maßnahme die gewünschte Wirkung zeigt.

Der Gemeinderat fasst daher den Beschluss, dass die Bushaltestelle in Polsing, südlicher Ortsausgang, mit einer dauerhaft installierten Geschwindigkeitsbeeinflussungsanlage abgesichert wird.

 

Vollzug des BayKiBiGs - Gewährung des erhöhten Förderfaktors 4,5+X

Der Gemeinderat hat am 23.01.2020 den Grundsatzbeschluss gefasst, keinen erhöhten Förderfaktor (sog. Faktor 4,5 + X) für Kinder zu gewähren, die behindert oder von Behinderung bedroht sind. Diese Handhabung ist mittlerweile nicht mehr zeitgemäß, da die erhöhte Förderung auch vom Freistaat Bayern gewährt wird, falls die Gemeinde ihren Anteil ebenfalls gewährt. Des Weiteren dient der erhöhte Fördersatz zur Finanzierung des Personal-Mehraufwandes, der zur Betreuung und Bildung der betroffenen Kinder erforderlich ist.

Die Gemeinde Palling gewährt daher mit Beschluss des Gemeinderats den erhöhten Fördersatz „4,5+X“ zum 01.01.2024.

 

Radweg Palling-Freutsmoos

Die Gemeinde Palling wurde von der Tiefbauverwaltung des Landkreises Traunstein um eine fachtechnische Stellungnahme zum geplanten Radweg Palling-Freutsmoos gebeten. Die Planungen entsprechen den technischen Vorgaben und dem in der Kreisstraßenverwaltung bisher bekannten Sachstand.

Der Gemeinderat fasste den folgenden Beschluss:

Die Gemeinde Palling begrüßt die Schaffung des Radweges im ersten Bauabschnitt von Freutsmoos nach Ranham. Das Ziel bleibt weiterhin die vollständige Verbindung Freutsmoos – Palling. Als fachtechnische Stellungnahme wird eingebracht: Die Verkehrsinsel soll möglichst so ausgeführt werden, dass in beiden Richtungen eine Fahrbahnverschränkung erfolgt und die Geschwindigkeit der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge reduziert wird. Soweit möglich, soll der Radweg für landwirtschaftliche Fahrzeuge befahrbar ausgeführt werden, hierzu sollen die betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Bewirtschafter angehört werden.