Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.11.2024
Bauanträge
- Antrag auf Errichtung einer Stallung für Mastrinder zur artgerechten Tierhaltung, Beharting 1
- Antrag auf Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes in eine Wohnung, 3 Ferienwohnungen/Rezeption/Aufenthaltsraum/Spielzimmer, Neubau Terrassenüberdachung und Teilerneuerung Dachstuhl, Brünning 2
- Antrag auf Bau eines Hackschnitzelbunkers mit Heizraum an die bestehende Mehrzweckhalle, Brünning 2
- Antrag auf Nutzungsänderung und Umbau best. Wirtschaftsgebäude zum Einbau Holzhackgut-Heizung und Lagerbunker, Einbau Aufenthalts-/Sanitärräume für Pferdeeinsteller und Mitarbeiter, Einbau Altenteilerwohnung, Harpfetsham 13
- Antrag auf Neubau von offenen Überdachungen für PKW-Stellplätze zum Schutz der Neuwagen vor Hagelwetter in Allerdinger Feld 1
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Palling Südwest"
Es wurde die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Palling-Südwest“ für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 716 und 716/18 Gemarkung Palling beantragt. Das ursprüngliche Grundstück Fl.-Nr. 716 Gem. Palling wurde geteilt und umfasst nun die beiden Fl.-Nrn. 716 und 716/18 Gem. Palling.
Mit dieser Änderung soll nun für die neugeschaffen Grundstückszuschnitte eine neue angepasste Bebauung ermöglicht werden. Derzeit ist ein ehem. landwirtschaftliches Wohnhaus mit ehem. Stall-/Scheunenanbau auf beiden Grundstücken errichtet. Auf der nun neuen Fl.-Nr. 716/18 Gem. Palling soll nun der Altbestand abgerissen werden und ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten, einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen als Grenzbebauung errichtet werden. Auf der verbleibenden Fl.-Nr. 716 Gem. Palling, soll der Altbestand später ebenfalls als Wohngebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten, einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen an das andere neue Wohngebäude errichtet werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag gegen Kostenübernahme zu und beschließt die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes „Palling-Südwest“ für den Bereich der Fl.-Nrn. 716 und 716/18 Gem. Palling im Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen wird an das Architektur-Büro Arch. Dipl.-Ing. (FH) Ute Weiler-Heyers in Trostberg erteilt.
Bauleitplanung Stadt Trostberg
Beteiligung Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange nach durch die Stadt Trostberg zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 "Freiflächen PV-Anlage bei Tinning"
Der Bauausschuss der Stadt Trostberg hat in seiner Sitzung am 15.01.2024 die Aufstellung eines vorhabenbezogen Bebauungsplan Nr. 43 „Freiflächen-PV-Anlage bei Tinning“ beschlossen. Das Vorhaben liegt zwischen Oberfeldkirchen und Tinning, sodass für die Gemeinde Palling keine Auswirkungen erkennbar sind. Der Gemeinderat sah somit keine Erforderlichkeit, zur Aufstellung des vorhabenbezogenen BPl. Nr. 43 „Freiflächen-PV-Anlage bei Tinning“ einschl. Begründung, Umweltbericht, Artenschutz- und Blendgutachten eine Stellungnahme abzugeben.
Städtebaulicher Rahmenplan mit städtebaulicher Zielsetzung für den Ortsteil Oberweißenkirchen
Der Gemeinderat hat den städtebaulichen Rahmenplan mit städtebaulicher Zielsetzung für den Ortsteil Oberweißenkirchen entwickelt. Eingeflossen sind umfassende Bürgerbeteiligungen und die Ergebnisse der Ortsbesichtigung am 18. Oktober 2024.
Aus der Bürgerbeteiligung, der Ortsbesichtigung sowie den weiteren Beratungen des Gemeinderates konnten folgende Entwicklungsziele für Oberweißenkirchen herausgearbeitet werden:
- Dorfcharakter: Oberweißenkirchen ist als ländliches Dorf zu bewahren und zu erhalten. Dies gilt in jeder Hinsicht, besonders aber auch in demographischer und städtebaulicher Hinsicht.
- Ortsbild: Das Ortsbild von Oberweißenkirchen ist, als Landschaft und Ortscharakter prägendes Merkmal, zu erhalten. Der Kirchberg und die Sichtigkeit der dortigen Kirche „Johannes der Täufer“ sind zu bewahren. Art, Maß und Umfang der Bebauung hat sich an den bereits vorhandenen Gebäuden zu orientieren.
- Demographie und Bevölkerung: Oberweißenkirchen soll weiterhin Heimat für alle Menschen sein, die dort ihren Wohnsitz gefunden haben. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Verteilung von ortsansässiger Bevölkerung und sozialtherapeutisch behandelter Bewohner. Eine Verteilung von ca. zwei Dritteln ansässiger Bevölkerung und einem Drittel sozialtherapeutisch behandelter Bewohner hat sich als ortsverträglich herausgestellt und ist zu bewahren.
- Wachstum und Entwicklung: Oberweißenkirchen soll sich verträglich entwickeln. Eine weitere Entwicklung nach Norden soll aufgrund der dort zu erwartenden Probleme in der Erschließung nicht erfolgen. Ansonsten soll sich die Entwicklung dabei in den bereits im vorhandenen Flächennutzungsplan (s. Urplan) ausgewiesenen Flächen bewegen. Innenentwicklung, Nachverdichtung und Sanierung von Bestandsgebäuden haben dabei Vorrang vor der Errichtung von neuen Gebäuden.
- Einheitliche bauleitplanerische Vorgaben für alle Grundstücke: Für ganz Oberweißenkirchen sollen möglichst einheitliche bauplanerische Bestimmungen gelten. Die Zahl der bestehenden Bebauungspläne ist auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Die verbleibenden Bebauungspläne sollen moderne und zeitgemäße Festsetzungen enthalten, die auch den Bewohnern in Bestandsgebäuden zukunftsfähige Lebensbedingungen ermöglichen. Der zuletzt aufgestellte Bebauungsplan „Oberweißenkirchen Nord“ wird hinsichtlich der dort getroffenen Festlegungen als Orientierungsplan vorgegeben.
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Klimaschutz und -anpassung: Erneuerbare Energien sind zu fördern. Im städtebaulichen Abwägungsprozess ist die Berücksichtigung von klimagünstigen Bau- und Energieformen mit einfließen zu lassen. Den sich verändernden Klimabedingungen ist – insbesondere auch hinsichtlich Starkregenereignissen und Hitzewellen – Rechnung zu tragen. Vor dem Hintergrund der herausfordernden Hangsituation im Norden von Oberweißenkirchen wird eine nördliche Entwicklung derzeit nicht weiterverfolgt.
- Gewerbe: Gewerbebetriebe sollen im bisherigen Umfang weiterhin möglich sein.
- „Haus Berghof“: Dem „Haus Berghof“ soll grundsätzlich eine angemessene Entwicklung ermöglicht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die Entwicklung des „Haus Berghof“ in die vorgenannten städtebaulichen Ziele einfügt und sich in konfliktträchtigen Punkten auch unterordnet.
Die Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung soll wie folgt erfolgen:
- Zur Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen Ziele für Oberweißenkirchen wird ein Planungsbüro beauftragt, das leistungsfähig ist, um den gesamten Ortsteil Oberweißenkirchen zu überplanen. Das Planungsbüro hat eine Bauleitplanung zu entwickeln und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen, die den vorgegebenen Zielsetzungen gerecht wird.
- Die baulichen Bedürfnisse des „Haus Berghof“ sollen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans umgesetzt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist so auszugestalten, dass sich die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des „Haus Berghof“ den im Rahmenplan festgelegten Zielsetzungen unterordnen. Mit der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll das gleiche Planungsbüro beauftragt werden, das auch den übrigen Ort überplant.
- Die Aufstellungsbeschlüsse für die vorgenannten Bebauungspläne werden erst gefasst, wenn das Planungsbüro mehrheitsfähige Planentwürfe erarbeitet hat.
Den gesamte Städtebauliche Rahmenplan für den Ortsteil Oberweißenkirchen kann hier nachgelesen werden:
Städtebaulicher Rahmenplan für Oberweißenkirchen: Beauftragung Planungsbüro
Gem. Ortstermin v. 18.10.2024 wurde der Ortsteil Oberweißenkirchen besichtigt und besprochen.
Um in ein Verfahren für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich „Haus Berghof“ und für den restlichen Teil von Oberweißenkirchen als 12. Änderung BPl. Oberweißenkirchen – Neufassung einzusteigen, soll durch ein Planungsbüro jeweils ein Entwurf erarbeitet werden, auf Grundlage dieser durch den Gemeinderat ein evtl. Aufstellungsbeschluss erfolgen könnte. Weiter soll ein Planungsbüro für eine Grobkostenschätzung für die Erschließung der beiden Bauparzellen der 7. Änderung des BPl. Oberweißenkirchen südlich (gem. 7. Änderung BPl.) bzw. nördlich der Parzellen beauftragt werden.Der Gemeinderat beschloss die Beauftragung folgender Planungsleistungen:
- Vorentwurf als Planungsgrundlage für Vorhabenbezogener BPl. Oberweißenkirchen – Haus Berghof: Schmid + Partner Stadtplaner-Architekt PartG mbB, Teisendorf
- Vorentwurf als Planungsgrundlage für 12. Änderung BPl. Oberweißenkirchen – Neufassung: Schmid + Partner Stadtplaner-Architekt PartG mbB, Teisendorf
- Grobkostenschätzung für zwei Erschließungsvarianten als Privatweg für Bereich 7. Änderung BPl.: Ingenieurbüro ing Traunreut GmbH, Traunreut
Baumaßnahme "Erweiterung und Sanierung des Kath. Kindergartens": Vergaben – Sanierung
Die Angebote für die folgenden Gewerke wurden vom Architekturbüro Putzhammer geprüft und bewertet. Nach Gemeinderatsbeschluss wurde die Aufträge wie folgt vergeben:
- Gerüstarbeiten II – Sanierung: Kircheis & Partner aus Langenberg
- Putzarbeiten II – Sanierung: RF Putz & WDVS GmbH aus Feldkirchen-Westerham
- Fassadenarbeiten II – Sanierung: Röckl Flachdachbau GmbH aus Raubling Sonnenschutzarbeiten II – Sanierung: Brauns GmbH & Co. KG aus Siegsdorf
- Trockenbauarbeiten III – Sanierung: Schwartzbau GmbH aus Aschau am Inn
- Baumeisterarbeiten II – Sanierung: Holzmaier Bau GmbH & Co. KG aus Bad Endorf