Sitzung vom 01.02.2024
Bauantrag:
Antrag auf Baugenehmigung: Anbau landwirtschaftliche Halle mit Flächen für Maschinen u. eines Bergeraumes für Heu und Stroh an verfahrensfreie best. Maschinenhalle, Unterschilding 2, Fl.-Nr. 1568 Gem. Palling
Bauleitplanung Nachbarkommune:
Beteiligung der Behörden gem. § 11 der 9. BImSchV durch Landratsamt am Verfahren zur Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf der Fl.-Nr. 1339/2 Gem. Stein a. d. Traun
Der Gemeinderat Palling gab folgende Stellungnahme ab:
„Die Auflagenvorschläge für die Genehmigung (s. Immissionsschutztechnisches Gutachten v. 18.12.2023 der Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB, Pkt. 6 Seite 39) für die Errichtung und Betrieb der zwei beantragten Windenergieanlagen auf der Fl.-Nr. 1339/2 Gem. Stein a. d. Traun sollen berücksichtigt werden.“
Baugebiet "am Amselgraben"
Die Gemeinde Palling beabsichtigt, die Bauleitplanung für das Baugebiet „Am Amselgraben“ (ehem. Kreisaltenheim) wieder an sich zu ziehen und entsprechend ihrer Planungshoheit voranzubringen. Nach juristischer Ersteinschätzung ist der diesbezüglich geschlossene städtebauliche Vertrag unwirksam, weil er die Planungshoheit der Gemeinde zu stark und insbesondere hinsichtlich der Ausübung der Bauleitplanung unzulässig einschränkt.
Der Gemeinderat beschloss, gegenüber dem Zweckverband Heimat.Chiemgau ist die schriftliche Erklärung abzugeben, dass der bestehende „Durchführungsvertrag zum Baugebiet am Amselgraben“ als rechtswidrig und insgesamt unwirksam betrachtet wird. Die Gemeinde führt die Bauleitplanung in diesem Gebiet federführend in eigener Verantwortung voran.
Ansiedlungsmodell Palling
Im Wohngebiet Kreisaltenheim sind noch immer einige Grundstücke zu vergeben. Diese Grundstücke sollen jetzt zu Marktpreisen veräußert werden und als Gegenfinanzierung für gemeindliche Aufgaben dienen. Als Grundstückspreis wird der Verkehrswert (aktueller Stand gem. Gutachterausschuss) herangezogen. Dieser ist gemäß Bodenrichtwert im gesamten Landkreis um bis zu 15 Prozent im Vergleich zum letzten amtlichen Bodenrichtwert angestiegen.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, das Ansiedlungsmodell aufzuheben und die Grundstücke zu veräußern. Als Quadratmeterpreis und damit als Verkehrswert werden 420 € pro Quadratmeter erschließungsbeitragspflichtig angesetzt. Für die Erstellung von Auswahlkriterien wird eine Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus jeweils einem Vertreter der Gruppierungen zuzüglich des Ersten Bürgermeisters. Die Veräußerung der Grundstücke wird öffentlich ausgeschrieben. Bauwerber können sich mit aussagekräftigen Bewerbungen auf die ausgeschriebenen Grundstücke schriftlich bewerben. Die Arbeitsgruppe wertet die Bewerbungen aus, reiht diese und erarbeitet hieraus den Vergabevorschlag an den Gemeinderat.
Errichtung eines Eis-Verkaufsautomaten
Die Voranfrage auf Errichtung eines Eis-Verkaufsautomaten auf Gemeindegrund wurde in der Dezember-Sitzung vertagt, zunächst sollte nochmals mit dem Betreiber über einen geeigneten Standort gesprochen werden. Der Betreiber hat mittlerweile einen Standort gefunden. Der Eis-Verkaufsautomat wurde neben der Packstation auf dem Grundstück der Fa. Elektrotechnik Huber im Allerdinger Feld West aufgestellt
Errichtung einer öffentlichen Toilette in Palling in Holzbauweise
Die Gemeinde beabsichtigt die Errichtung einer öffentlichen Toilette in Palling an der Friedhofsmauer. Die Ausführung soll in Holzbauweise und soweit möglich als Eigenleistung durch die Gemeinde erfolgen. Der Gemeinderat genehmigte den Entwurfsplan für die öffentliche Toilette in Palling und ermächtigte den Ersten Bürgermeister, die notwendigen Schritte einzuleiten und Aufträge zu erteilen.
Kanalnetz Palling
Die laufenden Projekte "Wasserrecht/Regenwasserkanal Palling" und "Sanierungskonzept Schmutzwasserkanal insbes. Wasserschutzgebiet" werden fortgeführt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom aktuellen Planungsstand der Projekte und beschloss, die Maßnahmen im Schmutzwasser- und im Regenwasserkanal durchzuführen. Mit der ingenieurseitigen Planung wurde das Ingenieurbüro ING beauftragt.
Zum Sachverhalt wird im Detail auf die Infoserie verwiesen: Infoserie Kanalnetz
Sanierung und Erweiterung des Kath. Kindergartens Palling
Die Firma Palitza hat für die Baumeisteraufgaben einen Nachtrag in Höhe von 13.773,76 € gestellt. In diesem Nachtrag sind technisch notwendige Aufgaben aufgeführt, welche nicht vorhersehbar waren. Diese umfassen im Groben den Abbruch der Kellertreppe und überdimensionierte Fundamente sowie die Abdichtung der Perimeterdämmung mit einer Grundmauerschutzbahn. Der Gemeinderat gab den Nachtrag in der vorgegebenen Form frei.
Pfarrer Heringer`sche Kindergartenstiftung, Anpassung der Elternbeiträge zum September 2024
Die Entwicklung der Defizitbeträge der Pfarrer Heringer`schen Kindergartenstiftung stellen sich in den letzten Jahren wie folgt dar:
Die Haushaltslage der Gemeinde und der vor der Gemeinde liegende Investitionsplan ist hinreichend bekannt. Der sprunghaft ansteigende Fehlbetrag der Stiftung belastet den gemeindlichen Verwaltungshaushalt. Dadurch schmälert sich der jährliche Zuführungsbetrag an den Vermögenshaushalt. Die Investitionskraft der Gemeinde leidet erheblich darunter. Zumal auch andere Ausgaben der Gemeinde stark ansteigen werden. Deshalb ist dieses Thema auch unter dem Blickwinkel der Leistungsfähigkeit der Gemeinde für die anliegenden Pflichtaufgaben zu betrachten.
Die Elternbeiträge für Kinderkrippe und Kindergarten müssen deshalb angepasst werden. Das Ziel muss jetzt eine deutliche und möglichst langfristige Reduzierung des Defizites sein.
Die letztmalige, sehr geringe Beitragsanpassung erfolgte 2015. Schon damals waren die Beiträge kaum kostendeckend.
Besonders nachteilig stellt sich dar, dass die derzeitigen Elternbeiträge sogar unter den staatlichen Zuschüssen liegen, die entweder die Eltern für die Kinderbetreuung („Krippengeld“) oder der Träger für die Entlastung der Eltern („Kindergartenzuschuss“) erhalten.
Weil die Elternbeiträge unter dem Staatszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind lagen, bedeutete das für die meisten Familien eine kostenfreie Kinderbetreuung im Kindergarten.
Auch die Wertigkeit „qualitativ hochwertige Kinderbetreuung“ und „Preis für diese Qualität“ sind angesichts dieser niedrigen Elternbeiträge in deutlicher Schieflage.
Die überaus niedrige Entgelttabelle ist auch einer der Gründe für die überbordende Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Palling, die für die Gemeinde zusätzliche Investitionskosten verursacht. Der Preis beeinflusst auch die Nachfrage.
Es ist deshalb unumgänglich, dass die Elternbeiträge deutlich angehoben werden müssen. Die Verwaltung schlägt deshalb eine deutliche und pauschale Anpassung der Beiträge gemäß der anliegenden Tabelle vor:
In der Kinderkrippe (0-3 Jahre):
Buchungszeitkategorie | Beitrag bisher (alle Beiträge unter 100 Euro waren bisher für die Eltern kostenfrei) | Beitrag zukünftig: |
3-4 Stunden | 140 | 240 €* |
4-5 Stunden | 154 | 254 €* |
5-6 Stunden | 168 | 268 €* |
6-7 Stunden | 182 | 282 €* |
7-8 Stunden | Bisher nicht angeboten. | 296 €* |
8-9 Stunden | Bisher nicht angeboten. | 310 €* |
*Einkommensabhängig gewährt der Staat hierzu das sog. „Krippengeld“ als staatliche Unterstützungsleistung (idR. 100 Euro).
Im Kindergarten (3 Jahre bis zur Einschulung):
Buchungszeitkategorie | Beitrag bisher (alle Beiträge unter 100 Euro führten bisher zu einem kostenfreien Kindergartenplatz): | Beitrag zukünftig: | Abzüglich Kindergartenzuschuss sind dann tatsächlich von den Eltern zu bezahlen: |
4-5 Stunden | 77 € | 177 € | 77 € |
5-6 Stunden | 84 € | 184 € | 84 € |
6-7 Stunden | 91 € | 191 € | 91 € |
7-8 Stunden | 98 € | 198 € | 98 € |
8-9 Stunden | Bisher nicht angeboten. | 210 € | 110 € |
In allen eine Entlastung für sozial bedürftige Familien ist gegeben, hier übernimmt der Staat sämtliche Betreuungskosten.
Die Elternbeiträge sollten zukünftig an die tariflichen Lohnerhöhungen gekoppelt werden. So kann die Beitragsstruktur tragfähig den größten Ausgabefaktor und seine Entwicklung abbilden.
Pfarrer Heringer`sche Kindergartenstiftung
Für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen der Pfarrer Heringer`schen Kindergartenstiftung sind die Richtlinien anzupassen. Die Richtlinien berücksichtigen eine Ausdehnung der Öffnungs- und förderoptimierte Buchungszeiten. Der Gemeinderat als Stiftungsvorstand beschloss die „Richtlinien für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen der Pfarrer Heringer`schen Kindergartenstiftung“. Sie treten mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Die überarbeiteten Richtlinien und die Besuchsentgelttabelle sind auf der Internetseite des Katholischen Kindergartens Palling abrufbar: Kath. Kindergarten Palling
Tempo 30 Seestraße
Bezüglich der Stellungnahme des Gemeinderates zur Tempo-30-Begrenzung an der Seestraße hat die untere Verkehrsbehörde mitgeteilt, dass die Tempo-30-Beschilderung unverändert bestehen bleibt, ein Entfall des Zusatzes „an Schultagen“ ist aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich.