Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.06.2024

Bauanträge:

  • Antrag auf Neubau eines Fünf-Familien-Wohnhauses m. Garage u. PKW-Stellplätze als Ersatzbau f. d. bestehende Gebäude, Bräuanger 2
  • Antrag: Bauvoranfrage für den Ausbau einer bestehenden Lagerhalle in 3 Wohneinheiten, in Oberweißenkirchen 10
  • Antrag: Traktorunterstellplatz u. kleiner Teil (s. Plan) d. Lagerhalle soll in eine Kfz-Werkstatt geänd. werden (Nutzungsänderung), Brünning 25
  • Antrag auf isolierte Befreiung zur Erneuerung des bestehenden Holzzaunes in einen schmiedeeisernen Zaun, Brünning 64
  • Antrag auf Errichtung eines Anbaues an das bestehende Wohnhaus sowie Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen, Blumenstraße 9
 

Bauleitplanung:

Aufstellung 35. Änderung des Flächennutzungs-/Landschaftsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung-Erweiterung des BPl. "Unering-Nord"

  • I. Abwägung
  • II. Feststellungsbeschluss

Die Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Abwägung im Gemeinderat besprochen. Dieser fasste anschließend den Beschluss, den vom Planungsbüro SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB in Teisendorf gefertigten Entwurf zur 35. Änderung des Flächennutzungs-/Landschaftsplanes im Bereich „Unering-Nord“ und Begründung mit Umweltbericht verbindlich festzustellen.

 

Aufstellung 3. Änderung-Erweiterung des Bebauungs-/Grünordnungsplanes "Unering-Nord" im Parallelverfahren zur Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Unering-Nord

  • I. Abwägung
  • II. Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat befasste sich in der Abwägung mit den Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Anschließend wurde der vom Planungsbüro SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB, Teisendorf, gefertigten Entwurf zur 3. Änderung-Erweiterung des Bebauungs-/Grünordnungsplanes „Unering-Nord“ in der Fassung vom 11.04.2024 und Begründung in der Fassung vom 11.04.2024 als Satzung beschlossen.

 

Aufstellung eines "Städtebaulichen Rahmenplans" für Oberweißenkirchen

Der Gemeinde Palling liegen zwei Anfragen von Grundstückseigentümern zu einer möglichen Bebauung in Oberweißenkirchen vor. Ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der speziell den Bereich Oberweißenkirchen Süd, Südwest und West umfasst, wurde bisher nicht gefasst. Die bisher vorgelegten Entwürfe waren im Gemeinderat jeweils nicht mehrheitsfähig.

Im Rahmen der Bauleitplanung soll nun durch den Gemeinderat ein einfacher „Städtebaulicher Rahmenplan“ erstellt werden, in dem der Gemeinderat die Eckpunkte festlegt, innerhalb denen sich die weitere städtebauliche Entwicklung von Oberweißenkirchen bewegen soll. Auf diese Weise soll eine mehrheitsfähige Grundlagenplanung für einen darauffolgenden Aufstellungsbeschluss erfolgen.

Wortmeldung zur Bürgerversammlung:

Eine Pallinger Bürgerin fragte bei der Bürgerversammlung bezüglich einer möglich anstehenden Erweiterung der Bebauung im südwestlichen Bereich von Oberweißenkirchen nach. Zur Bearbeitung dieser Wortmeldung ist auszuführen, dass derzeit keine Aufstellungsbeschlüsse für eine weitergehende Entwicklung des Ortsteils Oberweißenkirchen gefasst wurden. Der Bebauungsplan Oberweißenkirchen-Nord ist bereits rechtskräftig.

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines einfachen städtebaulichen Rahmenplans für den Ortsteil Oberweißenkirchen. Bedarfsgerecht kann zu gegebener Zeit ein Planer hinzugezogen werden. In einem ersten Schritt werden die Bürger von Oberweißenkirchen schriftlich aufgefordert, ihre Ideen, Bedenken und Anregungen formlos in Text- oder zeichnerischer Darstellung an das Postfach bauamt@palling.bayern.de bis zum 15.08.2024 einzureichen.

 

Vorlage der Jahresrechnung 2023:

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres aufzustellen und anschließend dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung setzt sich aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung zusammen und wird durch einen Rechenschaftsbericht erläutert.

Der Gemeinderat nahm von der Vorlage der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Palling sowie Pfarrer Heringer'schen Kindergartenstiftung Palling Kenntnis. Diese werden zur Durchführung der örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Wortmeldungen zur Bürgerversammlung:

Tempo 30 in der Seestraße

In der Bürgerversammlung wurde erneut das Thema „Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 bzw. Entfall des Zusatzschildes „An Schultagen““ Vorgebracht. Zuständig für die verkehrsrechtlichen Anordnungen auf überörtlichen Straßen (so auch der Seestraße – TS 26) ist das Landratsamt Traunstein als untere Verkehrsbehörde (UVB). Diese hat sich diesbezüglich bereits mehrmals mit diesem Thema befasst, letztmalig im Zusammenhang mit einem entsprechenden Antrag eines Pallinger Bürgers. In der Antwort der Unteren Verkehrsbehörde hat diese erneut begründet, dass die bestehende Regelung der Tempo-30-Zone vor der Grundschule erhalten bleibt.

Der Gemeinderat nahm vom Sachstand Kenntnis.

 

Reinigungssituation in den Kindertageseinrichtungen

Ein Pallinger Bürger brachte in der Bürgerversammlung vor, dass die Reinigungsleistung in den Kindertageseinrichtungen nicht von den pädagogischen Kräften erbracht werden, sondern dies über Raumpflegerinnen fachlich gelöst werden soll.

 Darstellung des Sachverhaltes:

  • Im Jahr 2023 ergab sich im Kindergarten an der Tyrlachinger Straße und zeitgleich auch im Kindergarten „Kleine Schulgeister“ die Möglichkeit, die Reinigung anzupassen.
  • Ein Stundenkontingent von insges. 18 Stunden wurde nicht mehr nachbesetzt.
  • Die Betreuungskräfte übernehmen seither im Wesentlichen die Gruppen- und Nebenräume, die Sanitär- und Gemeinschaftsräume werden weiterhin durch eine Raumpflegerin gereinigt.
  • Ein Teil des erzielten Einsparpotentiales wird seither über die Leistungsorientierte Bezahlung an die pädagogischen Fachkräfte ausgeschüttet.

Mit dem Personal der Kindergärten wurde die Sachlage besprochen. Mehrheitlich ist das Personal der Meinung, dass die Reinigungssituation so beibehalten werden soll.

Allerdings wird vorgeschlagen, den bisher über die Leistungsorientierte Bezahlung ausgezahlten Betrag zukünftig „Nettolohn-Optimiert“ monatlich auszuzahlen. Dies kann z.B. über Gutschein- oder Wertkartenlösungen erfolgen. Der Tarifvertrag lässt diese Lösungen zu. Bei gleichem finanziellem Aufwand für den Arbeitgeber kommt mehr Geld bei den Beschäftigten an.

Der Gemeinderat fasste für die Pfarrer Heringer`sche Kindergartenstiftung den Beschluss, dass die derzeitige Reinigungssituation im Kindergarten unverändert bleibt und beauftragte die Verwaltung, ein entsprechendes Modell zur Netto-Lohnoptimierung auszuarbeiten und dem Gemeinderat als Stiftungsvorstand zur Entscheidung vorlegen.