Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2024
Bauantrag
Antrag auf Abgrabungsgenehmigung, Fl.-Nrn. 185, 182, 170 Gem. Palling südlich von Allerding zur Änderung der genehmigten Begleitplanung und Verlagerung einer Teilfläche auf das benachbarte Grundstück
Vorberatung zum Vermögenshaushalt 2025
Im Gemeinderat wurde eine Aufstellung bereits begonnener und möglicher Großprojekte der Gemeinde zur Vorberatung für den Haushalt 2025 und die Finanzplanung bis 2028 besprochen.
Im Haushalt 2025 können nur Ausgaben veranschlagt werden, die bereits jetzt erwartbar und hinreichend bestimmbar sind, daher kann der Haushaltplan noch nicht alle Positionen des Investitionsprogramms beinhalten.
Der Gemeinderat billigte die Investitionsplanung der Jahre 2025 bis 2028 mit folgenden Änderungen:
- Die Mittel für die Sanierung Schulhaus Palling in Höhe von 2.800.000 Euro werden auf den Finanzplanungszeitraum nach 2028 verschoben.
- Die Mittel für die Straßenerneuerung werden in den Jahren 2026 bis 2028 auf 500.000 Euro pro Jahr reduziert.
- Die Mittel für Planungen zur Ertüchtigung des Feuerwehrhauses Freutsmoos in Höhe von 50.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.
- Der Haushaltsrest für die Planung eines Fernwärmenetzes wird auf 100.000 Euro reduziert.
- Die Mittel für die Umsetzung eines Fernwärmenetzes in Höhe von 1.500.000 Euro werden gestrichen.
- Die Maßnahme „Ertüchtigung Feldweg Oberweißenkirchen bis Hofstätt“ wird in das Investitionsprogramm aufgenommen. Die noch zu ermittelnden Kosten sind im Haushaltsjahr 2025 einzuplanen.
Der Haushalt 2025 ist auf der Grundlage der in 2025 bereits erwartbaren Ausgaben aufzustellen und die Finanzplanung entsprechend der Investitionsplanung fortzuführen.
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Palling (Hebesatzsatzung)
Da die aktuellen Hebesätze am 01.01.2025 automatisch ungültig werden, muss jede Gemeinde die neuen Hebesätze für 2025 noch im Jahr 2024 festlegen. Bisher wurden die Hebesätze in der Haushaltssatzung bekanntgegeben. Da die neuen Hebesätze aber vor dem 01.01.2025 bekanntgegeben werden müssen und die Haushaltssatzung erst frühestens im Februar 2025 veröffentlicht wird, ist der Erlass einer sogenannten Hebesatzsatzung erforderlich.
In der Gemeinde Palling galten bisher folgende Hebesätze:
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 290 v.H.
Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) 290 v.H.
Die Hebesätze der Gemeinde Palling liegen damit unter dem aktuellen bayerischen Durchschnittshebesatz der Kreisangehörigen Gemeinden (3.000 bis unter 5.000 Einwohner) für die Grundsteuer A von 345,5 v.H. und für die Grundsteuer B von 340,1 v.H.
(Quelle: Die Gemeindekasse 13/2024). Zudem hat die Gemeinde Palling im Landkreis Traunstein die niedrigsten Grundsteuerhebesätze.
Weiterhin liegen die Hebesätze unterhalb des Nivellierungshebesatzes des Art. 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes.
Wenn die Gemeinde die Hebesätze (Steuersätze) nicht anpasst, wird ein fiktiver Betrag von 310 % in die Berechnung der Steuerkraft einbezogen, obwohl dieses Geld nicht wirklich eingenommen wird. Das bedeutet, dass die Gemeinde weniger finanzielle Unterstützung vom Staat bekommt und gleichzeitig mehr Geld an den Landkreis abgeben muss. Dadurch hat die Gemeinde weniger Geld zur Verfügung und muss mehr bezahlen, was doppelt negativ für den Haushalt der Gemeinde ist. In Bezug auf die geplante Kreditaufnahme wäre das haushaltsrechtlich problematisch.
Die Steuersätze dürfen haushaltsrechtlich nicht gesenkt werden. Es ist vielmehr notwendig, die Steuersätze für die Grundsteuer A und B auf 310 % zu erhöhen, um zumindest den Nivellierungshebesatz zu erreichen.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde eine Änderung des geladenen Beschlussvorschlags beantragt, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Kalenderjahr 2025 unverändert mit 290 v.H. festgesetzt und erst in den nachfolgenden Jahren auf einen Hebesatz von 310.v.H. angehoben werden. Dieser Antrag wird mit 6:10 Stimmen abgelehnt.
Im Anschluss wurde über den Beschlussvorschlag in seiner ursprünglichen Form abgestimmt. Dem Beschlussvorschlag und damit dem Erlass der Hebesatz-Satzung mehrheitlich zugestimmt.
Die Hebesatzsatzung ist unter Ortsrecht veröffentlicht.
Erweiterung und Sanierung des Kath. Kindergartens
Die Angebote für die Fenster und Außentüren II bei der Sanierung des Kindergartens liegen vor und wurden vom Architekturbüro Putzhammer geprüft und bewertet. Wirtschaftlichster Bieter nach Prüfung ist die Firma Franz Vilsmeier GmbH & Co. KG aus Eggenfelden, mit einer Angebotssumme von 93.270,71 € brutto. Der Gemeinderat beschloss, den Zuschlag für die Fenster und Außentüren an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Baumaßnahme Straßenleichtausbau Volkrading - Vergabe
Die Angebote für die freihändige Ausschreibung zum Straßenleichtausbau Volkrading liegen vor und wurden geprüft und bewertet. Den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Bieter nach Prüfung, die Firma Max Streicher GmbH & Co. KG aA aus Altenmarkt, mit einer Angebotssumme von 69.190,96 € brutto.
Neubau Feuerwehrhaus Palling - Freiflächenplanung
Es lagen zwei Angebote für die Freiflächenplanung für das Feuerwehrhaus in Palling vor. Diese wurden miteinander verglichen und bewertet. Wirtschaftlichster Bieter ist das Landschaftsarchitekturbüro Mühlbacher & Hilse aus Traunstein, mit einem Honorarangebot von 29.206,86 € brutto, das nach Gemeinderatsbeschluss den Zuschlag für die Freiflächenplanung für das neue Feuerwehrhaus in Palling erhält.
Spende für eine Schaukel an der Grundschule
Anfang Oktober ging bei der Gemeinde eine anonymisierte Bargeldspende über 1.650 Euro ein. Die Spende war mit einem Zweckbindungsvermerk zur Kostendeckung der Vogelnestschaukel an der Grundschule in Palling versehen.
Die Spende ging ein, nachdem die Vogelnestschaukel bereits errichtet war und die Kosten bereits entstanden sind. Zusammen mit den Eigenleistungen des Bauhofes sind Gesamtkosten von ca. 1.700 Euro entstanden.
Die Gemeinde Palling nimmt die anonym eingebrachte Spende an. Die Spende wird gemäß des Spenderwillens zur Deckung der Kosten verwendet, die für die Beschaffung und die Errichtung der Vogelnestschaukel entstanden sind.
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH und Gründung von Tochtergesellschaften für Energieprojekte
Die Chiemgau GmbH als Service-GmbH des Landkreises Traunstein, aller Städte und Gemeinden des Landkreises und weiterer kommunaler Unternehmen bzw. Zweckverbände hat im Auftrag des Landkreises Traunstein eine Neuerstellung der Energie-Potenzialstudie für den Landkreis Traunstein mit Fokus auf den Ausbau erneuerbarer Energien in allen vorhandenen Bereichen beauftragt.
Um die Realisierung von Energieprojekten zielgerichtet weiterentwickeln zu können, ist nun eine Erweiterung der Tätigkeitsfelder der Chiemgau GmbH im Gesellschaftsvertrag sowie ein erweitertes Gesellschaftskonstrukt erforderlich.
Die Gemeinde Palling stimmte mit folgenden Maßgaben der Satzungsänderung und Gründung von Tochtergesellschaften der Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen (im Folgenden: Chiemgau GmbH) zu:
- Die Gemeinde Palling stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 zu.
- Die Gemeinde Palling stimmt der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH und dem Gesellschaftsvertrag der Energieregion Chiemgau Verwaltungs GmbH in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 zu.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwicklung der Energieprojekte- Kommanditgesellschaften (KGs) auf Gesellschafterebene entsprechend dem Mustergesellschaftsvertrag als Beispiel für eine zukünftige KG in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 voranzutreiben.
- Die Gemeinde Palling stimmt der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee GmbH & Co. KG als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH zu. Komplementärin wird die Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH i.G. Die Gemeinde Palling stimmt zugleich dem Gesellschaftsvertrag der Projektgesellschaft PV-Übersee GmbH & Co. KG in der Entwurfsfassung vom 17.09.2024 zu.
- Sollten bis zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH noch Anpassungen der oben benannten Satzungen und (Muster-)Verträge erforderlich werden, umfasst die Zustimmung auch diese Korrekturen (u.a. nach Prüfung durch die Rechtsaufsicht oder einen Notar), soweit sie nicht die grundsätzlichen Ziele und Zwecke der Gesellschaft sowie die wesentliche Grundstruktur der Gesellschaft und der ausgearbeiteten Verträge betreffen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH der Satzungsänderung, der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs GmbH, der Mustersatzung für Projektgesellschaften und der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee-GmbH zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten.