Aktuelles aus dem Fundbüro

Die aktuelle Fundliste mit allen Fundgegenständen können Sie hier aufrufen: 

 

Bei Verlusten von Wertgegenständen, Bargeld, Ausweisdokumenten o. ä. kann im Fundbüro eine Verlustanzeige aufgegeben werden. Diese können Sie auch selbst online erstellen unter: 

 

Im Fundbüro der Gemeinde werden abgegebene Fundsachen registriert, verwaltet, verwahrt und ggf. an den Empfangsberechtigten ausgehändigt. Das Fundbüro ist im Rathaus, Bürgerbüro, bei Frau Gröbner unter der der Tel.-Nr. 08629/9882-18 zu erreichen. 

Fundsachen oder Bargeld über einem Wert von 10,00 Euro müssen unverzüglich beim örtlichen Fundbüro oder bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet oder direkt abgegeben werden.

Sollte sich der Besitzer der Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten gemeldet haben, hat der ehrliche Finder einen Monat Zeit, seinen Anspruch auf die Fundsache geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist wird der Fundgegenstand ggf. vernichtet, Geldfunde werden bei Nichtabholung der Gemeindekasse zugeführt. Bei Geldfunden steht dem Finder ein Finderlohn zu, dies ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und wird zwischen Besitzer und Finder geklärt, das Fundbüro dient hierbei nur als Datenvermittler.