Bekanntmachung
über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Ersten Bürgermeisters/der Ersten Bürgermeisterin und des Gemeinderates am 8. März 2026
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl des Ersten Bürgermeisters/der Ersten Bürgermeisterin und des Gemeinderates werden unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in folgender Form verkündet:
durch Anschlag im Zugangsbereich des Rathauses am Rathaus, Bräuanger 1, 83349 Palling
Zeitnah nach der Wahl wird das vorläufige Wahlergebnis auch über die Internetseite der Gemeinde Palling und die Gemeindeapp verkündet.
Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.
Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählten Personen erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist
der Zeitpunkt des Anschlags im Zugangsbereich des Rathauses der Gemeinde Palling, Bräuanger 1, 83349 Palling.
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen. Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.
03.03.2026
gez.
Florian Langer
Gemeindewahlleiter





