Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 GG Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (23.02.2007 oder früher geboren),
- seit mindestens drei Monaten (23.11.2024) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- und nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der o. g. Voraussetzungen auch Deutsche ohne Wohnung im Bundesgebiet (sog. Auslanddeutsche) unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Diese Personen müssen einen formgebundenen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss dann an die letzte Wohnsitzgemeinde in Deutschland geschickt werden. Dort muss er bis zum 02.02.2025 eingegangen sein. Den Antrag finden Sie unter: www.bundeswahlleiterin.de
Wenn Sie Briefwahl beantragen möchten, dann ist das bis Freitag, den 21.02.2025, 15.00 Uhr möglich. Zur Beantragung des Wahlscheines einschließlich der Briefwahlunterlagen gibt es folgende Möglichkeiten:
- Rücksendung oder Rückgabe des Wahlbenachrichtigungsbriefes, der unbedingt auf der Rückseite ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Bitte denken Sie an daran, dass aufgrund der kurzen Frist für die Briefwahlbeantragung der Postweg unter Umständen zu lange dauern kann.
- Persönliche Abholung nach Vorlage des auf der Rückseite ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungsbriefes. Sollte eine andere Person als Sie selbst den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen, so ist dies nur mit gesonderter Vollmacht möglich. Die Vollmacht befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes im unteren Teil. Sie muss ebenfalls komplett ausgefüllt und unterschrieben sein.
- Möglich ist auch eine schriftliche (formlose) Beantragung mit Ihren persönlichen Daten, so auch per Telefax (08629/9882-20) oder per E-Mail (ewo@palling.bayern.de). WICHTIG: eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
- Weiter besteht die Möglichkeit, den Wahlschein einschließlich der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Den entsprechenden Link finden Sie hier:
Zur Information: Der Versand bzw. die Aushändigung von Briefwahlunterlagen kann erst ab der KW 7/2025 erfolgen. Wir werden Sie hier nochmals über die Homepage und über die Gemeinde-Palling-App hinweisen.
Bitte denken Sie daran, dass Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr bei der Gemeinde Palling, Wahlamt im Rathaus, eingegangen sein müssen!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 08629/9882-10 zur Verfügung.
Ihr Einwohnermeldeamt