Jahresrechnung 2025 von Gemeinde und Kindergartenstiftung

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung 2025 wurde am 05.05.2026 aufgestellt. Sie umfasst den kassenmäßigen Abschluss sowie die Haushaltsrechnung und wird durch einen Rechenschaftsbericht erläutert.

Nach der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung förmlich festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Gemeinderat nahm in seiner Sitzung am 18.06.2026 von der Vorlage der Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Palling sowie der Jahresrechnung 2025 der Pfarrer Heringer’schen Kindergartenstiftung Palling Kenntnis. Diese wurden zur Durchführung der örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Die Rechenschaftsberichte zur Jahresrechnung 2025 können Sie hier nachlesen: