Tier gefunden, Vogel zugeflogen – Was ist zu beachten?
In der Gemeinde Palling ist in letzter Zeit ein Anstieg von Fundtieren zu verzeichnen. Nachfolgend möchten wir Sie über die notwendigen Schritte informieren, die Sie beim Auffinden eines Tieres beachten sollten, sowie über die relevanten Gesetze, die den Umgang mit Fundtieren regeln.
Tiere unterliegen grundsätzlich dem Fundrecht, solange sie nicht herrenlos sind. Ein Tier kann nur dann als „Fundgegenstand“ gelten, wenn es einen Besitzer hat, von dem es abhandengekommen ist, etwa durch Entlaufen. Hinweise auf ein Fundtier können unter anderem ein zutrauliches Wesen, ein Halsband oder ein Mikrochip sowie ein gepflegtes Fell sein.
- Tierkadaver, wie verendete oder wilde Tiere, können ebenfalls als herrenlose Sachen oder Fundgegenstände angesehen werden.
- Um Fundtiere vor schädlichen Einwirkungen zu schützen und den Tierschutz zu gewährleisten, hat die Gemeinde Palling einen Verwahrungsvertrag mit dem Tierschutzverein Traunstein und Umgebung e.V. abgeschlossen. Fundhunde, Fundkatzen und andere Fundkleintiere werden dort artgerecht untergebracht und versorgt. Das Tierheim sorgt zudem für notwendige tierärztliche Behandlungen, um die Gesundheit der Tiere zu erhalten oder wiederherzustellen.
- Zur Finanzierung entrichtet die Gemeinde einen jährlichen Pauschalbetrag von 1,- Euro pro Einwohner an den Tierschutzverein.
- Bürger, die im Gemeindegebiet ein Fundtier finden, werden gebeten, diese Tiere direkt ins Tierheim zu bringen. Die Gemeinde erhält eine entsprechende Meldung über den Fund. Gefundene Tiere gelten als herrenlos, wenn sich nach vier Wochen noch niemand erkundigt oder sie abgeholt hat. Wird das Fundtier nicht abgeholt, hat das Tierheim die Möglichkeit, das Tier an einen neuen Besitzer zu vermitteln.
- Sollte das Tier vom ursprünglichen Besitzer abgeholt werden, kann die Gemeinde von diesem die entstandenen Unterbringungs- und Tierarztkosten geltend machen.