Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest - Sonderamtsblatt des Landkreises Traunstein
Wir bitten um dringende Beachtung der Allgemeinverfügung des Landkreises Traunstein vom 30.10.2024 zum Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV); Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone im Landkreis Traunstein:
WICHTIGE INFORMATION:
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Traunstein vom 30.10.2024 findet der Tauben- und Kleintiermarkt in Brünning unter folgenden Einschränkungen statt:
Auf den kommenden Markt am Sonntag, 3. November 2024 darf keinerlei Geflügel, also kein Wassergeflügel, keine Tauben und keine Vögel gebracht werden. Es ist nur der Handel mit Hasen und Meerschweinchen erlaubt.