Seit 1. März 2021:
Bauanträge auch digital möglich
Erleichterung für die Bürger bei der Antragsstellung
Seit 2021 können Bauanträge beim Landratsamt Traunstein auch digital eingereicht werden. „Der digitale Bauantrag ist für uns alle eine Chance: Für die Bürger, für die sich die Antragsstellung erleichtert. Und auch für uns als Behörde, um effizient und professionell zu arbeiten. Wir sind froh, dass wir diesen Schritt gegangen sind und werden dieses Projekt mit Überzeugung und Leidenschaft weiter umsetzen“, so Landrat Siegfried Walch.
Das Landratsamt Traunstein befasst sich bereits seit 2018 mit der Einführung eines digitalen Bauantrags. „Als dann vor zwei Jahren der Freistaat Bayern ein Pilotprojekt hierzu startete, waren wir von Beginn an dabei und konnten bereits viele Erkenntnisse und Erfahrungen aus unseren Arbeiten einbringen“, so Franz Klauser, Leiter des Sachgebiets Bauamt im Landratsamt Traunstein.
Kern des digitalen Bauantrags sind intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online-Assistenten. Diese führen den Antragsteller durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen. Das Landratsamt testet bereits seit 01. Dezember 2020 gemeinsam mit ausgewählten Planern die Praxistauglichkeit des Online-Assistenten. Bauamtsleiter Klauser ist überzeugt: „Die digitale Bauantragstellung stellt für alle beteiligten einen Gewinn dar. Die Zahl der fehlenden Unterlagen bei den Bauanträgen wird sich deutlich reduzieren – und damit auch die Bearbeitungszeit. Wir hoffen deshalb, dass von der Möglichkeit eines digitalen Antrages möglichst viel Gebrauch gemacht wird.“ Natürlich werde es aber weiterhin möglich sein, Bau-, Vorbescheids- oder Abgrabungsanträge papiergebundenen einzureichen.
Eine weitere Neuerung: Für Verfahren, in denen das Landratsamt Traunstein die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), ist ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung eingetreten.
Heißt: Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge sind seit 01.03.2021 direkt beim Landratsamt zu stellen. „Die Gemeinden bleiben ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden nach Eingang der Unterlagen unverzüglich durch das Landratsamt Traunstein digital am Verfahren beteiligt“, betont Franz Klauser. Da die Behandlung des Antrages nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt, erhofft man sich auch hier eine Beschleunigung der Verfahren. Während die Gemeinden über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellungnahmen für das Verfahren einzuholen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen. „Die Möglichkeiten, die eine Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit zur Verfügung stehen, bleiben dabei selbstverständlich unberührt“, betont der Bauamtsleiter.
Anträge in Papierform, die die Gemeinden selbst bearbeiten (isolierte Befreiungen, Freistellungserklärungen) sind weiterhin direkt bei der Gemeinde einzureichen.